Im Regierungsprogramm der Koalition in DE werde das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals) angekündigt. Auch in Ö erfolgte im Zuge der Steuerreform 2015/16 eine Ausdehnung der Steuerpflicht im Hinblick auf die Übertragung und Vereinigung von Anteilen an grundstückshaltenden Personen- und Kapitalgesellschaften, die - im Unterschied zur dt Rechtslage - verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bewusst nicht aufgegriffen habe. Die Autoren sprechen verbliebene Gestaltungsmöglichkeiten an und erwägen, ob und in welcher Form es sinnvoll sein könnte, Share Deals in Ö in Zukunft umgehungsfester zu regeln.