Der Krieg in der Ukraine habe eine Welle der Hilfsbereitschaft in Ö ausgelöst. In der Regel seien Sachspenden von Unternehmern entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt und damit umsatzsteuerpflichtig. Unter gewissen Voraussetzungen bestehe allerdings die Möglichkeit, entgeltliche und unentgeltliche Hilfsgüterlieferungen im Rahmen von Hilfsprogrammen als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln.