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Aktuelle BFG-Entscheidung zur Berechnung der Kammerumlage 1 bei Organschaften (Kuderer/Rattinger, SWK 10/2022, S. 495)

Artikelrundschau April 2022 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/318ÖStZ 2022, 323 Heft 11 v. 31.5.2022

Das BFG-Erkenntnis habe sich mit der Berechnung der KU 1 bei umsatzsteuerlichen Organschaften befasst. Die KU 1 sei zwar vom Organträger für alle Gesellschaften des Organkreises zu entrichten, die Berechnung habe jedoch für jede einzelne Gesellschaft gesondert zu erfolgen. Eine einheitliche Berechnung der KU 1 für die gesamte Organschaft finde im WKG keine Deckung.

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