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Der indirekte Vertreter als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer (Bieber/Pichler, SWK 10/2022, S. 490)

Artikelrundschau April 2022 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/317ÖStZ 2022, 323 Heft 11 v. 31.5.2022

Ein indirekter Vertreter, der gutgläubig handle, werde auch dann nicht EUSt-Schuldner, wenn die durch ihn abgegebene Zollanmeldung auf unrichtigen Angaben beruht. Die Autoren setzen sich mit der zugrundeliegenden und bisher noch wenig beleuchteten Regelung des § 26 Abs 5 lit e UStG auseinander und greifen das dazu ergangene BFG-Erkenntnis auf.

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