In letzter Zeit seien dem BFG viele Beschwerden gegen Bescheide, mit denen das Finanzamt Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung für verstorbene Personen zur Geltendmachung von Ansprüchen der Sozialhilfeverbände als unzulässig zurückgewiesen hat, zur Entscheidung vorgelegt worden. Für die Erledigung dieser Rechtsmittel seien vielfältige verfahrensrechtliche Fragen zu klären. Die Autoren gehen auf diese Fragen und erste diesbezügliche Erkenntnisse und Beschlüsse des BFG ein.