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Austausch von Wiederaufnahmegründen versus Begründungsergänzung (Lenneis, AVR 2/2022, S. 73)

Artikelrundschau April 2022 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/313ÖStZ 2022, 323 Heft 11 v. 31.5.2022

Begründungsmängel eines Bescheides könnten im Rechtsmittelverfahren saniert werden. Eine scheinbare Ausnahme von diesem Grundsatz sei, dass eine Heranziehung von anderen Wiederaufnahmegründen als den im angefochtenen Bescheid gewählten im Rechtsmittelverfahren nicht zulässig sei. Davon zu unterscheiden sei, dass ein mangelhaft begründeter Wiederaufnahmetatbestand einer Sanierung zugänglich sei. Lenneis gibt Hinweise zur nicht immer klaren Abgrenzung.

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