Das dBMF habe den Referentenentwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" am 22. 2. 2022 veröffentlicht. Darin solle die Vollverzinsung zeitnah und rückwirkend ab 2019 an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss v 8. 7. 2021, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 (siehe dazu Eversloh, BVerfG: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattung in Höhe von 0,5 % monatlich ab 2014 verfassungswidrig, RdW 12/2021, 893), geäußerten Vorgaben angepasst werden. Im Beitrag werden die Grundzüge des Referentenentwurfs vorgestellt.