Spricht man iZm BEPS 2.0, Pillar II oder GloBE von globaler Mindeststeuer, denke man zunächst an typische Steueroasen. Ein Hochsteuerland wie Ö würde auf den ersten Blick kaum in den Fokus der Niedrigbesteuerung rücken. Den Betriebsausgabenabzug einschränkende Vorschriften, wie das Abzugsverbot von Zins- und Lizenzaufwendungen, neue Vorschriften zum Zinsabzug in Umsetzung der ATAD sowie die Anwendung und finanzbehördliche Überprüfung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ließen vordergründig ebenso wenig den Verdacht aufkommen, Ö sei ein Niedrigsteuerland. Pillar II knüpfe jedoch nicht an den Nominalsteuersatz an, sondern sehe eine eigenständige Berechnung der Effektivsteuerbelastung vor. Ungeachtet des ersten Eindrucks sei es von Bedeutung, sich mit dieser Ermittlung der effektiven Steuerbelastung österr Gesellschaften auseinanderzusetzen.