DE sei der mit Abstand wichtigste österr Exportmarkt. Ein Drittel der gesamten Exporte gehe nach DE. Dabei spiele die Automobilzulieferindustrie eine wichtige Rolle. Aus steuerlicher Sicht könnten auf Dauer angelegte Verträge eine Betriebsstätte nach den Bestimmungen des DBA zwischen Ö und DE darstellen. Obwohl das DBA dem OECD-MA folge, habe DE die neue Fassung von Art 7 in innerdeutsches Recht umgesetzt und bestehe auf der Anwendung des "autorisierten OECD-Ansatzes" in Bezug auf alle seine Vertragsstaaten, auch wenn das DBA die neue Fassung nicht enthält. Die Folge sei eine Doppelbesteuerung gegenüber Deutschland.