Im Rahmen der COVID-19-Krise wurden vom Staat diverse Förderungen vorgesehen. Diese werden meistens über privatrechtliche Verträge mit Förderstellen abgewickelt. Gegen die Ablehnung des Antrags durch die COFAG auf Basis eines Gutachtens des Finanzamts könnten keine verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe eingebracht werden. Ein Individualantrag an den VfGH sei ebenso nicht erfolgversprechend.

