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Das Verfahren zur Abwicklung des neuen Energiekostenausgleichs (Gleiss/Romstorfer, AVR 2/2022, S. 42)

Artikelrundschau April 2022 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/299ÖStZ 2022, 321 Heft 11 v. 31.5.2022

Um die angespannte Situation auf den Energiemärkten und die Auswirkungen der Inflation abzufedern, hat sich die BReg für eine Entlastung in Form eines einmaligen Energiekostenausgleichs entschieden. Der Energiekostenausgleich ist als Gutschein ausgestaltet, sei von den Begünstigten auszufüllen und auf der am Gutschein angegebenen Website hochzuladen. Nach Prüfung der Begünstigungsvoraussetzungen werde der Gutschein an den jeweiligen Stromanbieter weitergeleitet. Die Autoren geben einen Überblick auf das Verfahren zur Beantragung und Abwicklung des Energiekostenausgleichs und werfen einen Blick nach Deutschland, wo ebenfalls eine Entlastung der Bürger aufgrund der hohen Energiepreise erfolgen soll, die jedoch in der Umsetzung deutlich vom EKAG abweiche.

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