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ImmoESt, Veräußerung eines unbebauten Grundstücks, verlorener Planungsaufwand (Herstellungskosten, keine)

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2022/291ÖStZ 2022, 286 Heft 10 v. 18.5.2022

EStG 1988: § 30 Abs 3 (§ 6)

VwGH 22. 12. 2021, Ro 2021/13/0005

Herstellungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen; die Aktivierung der Herstellungskosten hält den Herstellungsvorgang gewinnneutral. Auch Planungskosten sind ein Teil der Herstellungskosten des fertiggestellten Wirtschaftsgutes und dementsprechend zu aktivieren. Selbst vergebliche Planungskosten zählen zu den Herstellungskosten des schlussendlich auf demselben Grundstück errichteten Gebäudes, wenn davon auszugehen ist, dass die ursprüngliche Planung der − wenn auch wesentlich − geänderten Bauausführung in baurechtlicher, statischer und architektonischer Hinsicht gedient hat (vgl zB VwGH 24. 2. 2021, Ro 2019/15/0006, mwN; Mayr in Doralt et al, Kommentar zum EStG[13. Lfg 2009] § 6 Tz 112).

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