Es seien nun fast zehn Jahre vergangen, seit mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 mit Wirkung ab 1. April 2012 die Besteuerung von Einkünften aus Grundstücksveräußerungen grundlegend reformiert worden sei. Im Zusammenhang mit den neuen Regelungen habe es eine Vielzahl von kontroversen Rechtsfragen gegeben, die in den vergangenen zehn Jahren zu einem überwiegenden Teil gelöst worden seien − über weite Strecken durch den VwGH. Einige Fragestellungen seien jedoch bis heute offengeblieben. So auch die Thematik der Auswirkungen der Neuregelung der Besteuerung von Einkünften aus Grundstücksveräußerungen auf die Liebhabereibeurteilung von Betätigungen, in deren Rahmen solche Einkünfte anfallen bzw mit denen solche Einkünfte in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.