Die begleitende Kontrolle sei von Vertrauen, Transparenz, Offenheit und Steuerehrlichkeit geprägt. Dies schlage sich auch in den Bestimmungen zur begleitenden Kontrolle (§§ 153a ff BAO) nieder. Dennoch sei nicht ausgeschlossen, dass Steuerpflichtige im Vorfeld der oder in der begleitenden Kontrolle ein strafrechtlich relevantes Verhalten setzen. Aus diesem Grund analysiert der Beitrag die Bedeutung der strafbefreienden Selbstanzeige im Kontext der begleitenden Kontrolle.