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Die Novellierung des § 295 Abs 4 BAO (Knechtl, SWK 7/2021, S. 487)

Artikelrundschau März 2021 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/354ÖStZ 2021, 258 Heft 9 v. 4.5.2021

§ 295 Abs 4 BAO enthielt die Möglichkeit, einen abgeleiteten Bescheid aufzu-

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heben, wenn dieser auf einem Nichtbescheid beruhte. Durch die Aufhebung des letzten Satzes dieser Bestimmung durch den VfGH wären solche Anträge unbegrenzt möglich. Die Neufassung der Bestimmung durch das COVID-19-StMG knüpfe an eine rechtskräftige Entscheidung über eine Beschwerde gegen den Grundlagenbescheid an, mit der ausgesprochen wurde, dass es sich um eine nichtige Erledigung handelt.

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