Das Vereinigte Königreich ist am 1. 2. 2020 aus der EU ausgetreten und war nach dem Austrittsabkommen zumindest für einen Übergangszeitraum bis 31. 12. 2020 steuerlich noch wie ein EU-Mitgliedstaat zu behandeln. Seit 1. 1. 2021 ist das Vereinigte Königreich auch steuerlich nicht mehr Teil der EU. Was liege daher näher, als den Brexit zum Schwerpunkt dieses Hefts zu erheben. Erörtert werden ertragsteuerliche Fragen von der Liquidation der englischen Limited mit Verwaltungssitz in Ö bis zur Behandlung von Beteiligungserträgen und die Auswirkungen auf die österr Entstrickungsbesteuerung.