Um Privatzimmervermieter im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft weiter zu unterstützen, wurde der Ausfallsbonus auf einen größeren Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Bisher waren nur Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten anbieten, anspruchsberechtigt. Ab 19. April können weitere touristische Zimmervermieter, wie auch Urlaub am Bauernhof-Betriebe oder Wein-, Mostbuschenschanken und Almausschank-Betriebe mit Zimmern diese Förderung bei der Agrarmarkt Austria (AMA) beantragen: