Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) enthalte eine für die Unternehmensbesteuerung wesentliche Neuerung: In § 12a KStG wurde in Umsetzung der ATAD mit der "Zinsschranke" eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen für
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