Die Grunderwerbsteuer besteuert nicht nur den Erwerb inländischer Grundstücke durch Personen- oder Kapitalgesellschaften. Die Grunderwerbsteuer erfasst auch Veränderungen im Gesellschafterbestand von Gesellschaften mit inländischen Grundstücken, um Umgehungen der Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung der unterschiedlichen Tatbestände für den Wechsel von Gesellschaftern bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist das Ziel dieser Analyse des § 1 Abs 2a und Abs 3 GrEStG.