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VfGH: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 26 GebG (Oberrader/Schweighofer, taxlex 2021/17, S. 85)

Artikelrundschau Februar 2021 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/285ÖStZ 2021, 217 Heft 7 v. 8.4.2021

Gegen § 26 GebG, wonach ua bedingte Leistungen als unbedingte zu behandeln seien, habe der VfGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Daneben könnten im weiteren Verfahren (Revision eingebracht) die Anwendungsgrenzen von § 17 Abs 2 GebG klargestellt werden. Ebenda werde geregelt, dass bei Undeutlichkeit des Urkundeninhalts die Gebühr grundsätzlich auf Basis jener Leistung zu bemessen sei, welche die höhere Gebühr zur Folge habe (Steuerpflichtigen steht die Möglichkeit eines Gegenbeweises offen).

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