Übertragungen von Geschäftsanteilen von grundstücksbesitzenden Gesellschaften fänden immer öfter im Rahmen von Forward-Transaktionen statt. Aus steuerlicher Sicht würden regelmäßig Personengesellschaften als grundstücksbesitzende Zielgesellschaften gewählt. Die Autoren widmen sich aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht dem für die Real-Estate-M&A-Praxis relevanten Fall, dass Geschäftsanteile an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft übertragen werden.