Mit 1. 7. 2021 werde es zu wichtigen Änderungen im Bereich der NoVA kommen. Ziel dieser Neuregelungen sei vorwiegend eine stärkere Ökologisierung der NoVA und komme es bei Fahrzeugen mit einem höheren CO2-Emissionswert zu einem teils gravierenden Anstieg der NoVA-Belastung. Zudem erfolge eine Ausweitung der NoVA auf Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis zu 3.500 kg. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und deren Auswirkungen.