Die Hintergründe der Bestimmungen des COVID-19-StMG ließen sich mit zwei Worten zusammenfassen: Brexit und COVID-19. Weder in die eine noch in die andere Kategorie fielen die Steuersatzermäßigung für bestimmte kleine Reparaturen sowie die Erweiterung der Anlage 1 um Waren der monatlichen Damenhygiene aller Art. Letzteres sei im ursprünglichen parlamentarischen Initiativantrag nicht enthalten gewesen.