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Zuschlag zur Körperschaftsteuer und Anspruchsverzinsung (Knechtl, BFGjournal 2/2021, S. 68)

Artikelrundschau Februar 2021 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/277ÖStZ 2021, 216 Heft 7 v. 8.4.2021

Zum Körperschaftsteuerzuschlag für Beträge, deren Empfänger nicht hinreichend gegenüber der Abgabenbehörde offengelegt werden, komme es meist erst im Zuge einer Außenprüfung. Der Zuschlag bedeute sodann eine Nachzahlung, für die auch Anspruchszinsen anfallen. Als rückwirkendes Ereignis bestehe jedoch die Möglichkeit, diese Zinsenvorschreibung wieder zu reduzieren.

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