Die Veröffentlichung von Entscheidungen der Gerichte sei als Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft in die Gerichtsbarkeit ein hohes Gut des Rechtsstaates. Dies gelte auch für die Rechtsprechung des BFG. Jüngst sei im Schrifttum kritisiert worden, dass Entscheidungen des BFG mitunter unveröffentlicht blieben. Der Autor veranschaulicht den Rechtsrahmen für die Veröffentlichung der Rechtsprechung des BFG anhand zweier aktueller Beispiele.