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Die neuen Zuständigkeiten für die Lohnsteuer (Vock, AVR 1/2021, S. 8)

Artikelrundschau Februar 2021 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/272ÖStZ 2021, 215 Heft 7 v. 8.4.2021

Die Reform der Bundesfinanzverwaltung habe in vielen Bereichen terminologische Anpassungen erforderlich gemacht. Davon besonders betroffen sei der Bereich der Lohnsteuer mit dem bisher bestimmenden Begriff "Finanzamt der Betriebsstätte". Bisherige Spezialzuständigkeiten des Finanzamts Graz-Stadt seien auf das Finanzamt Österreich und jene des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart auf das Finanzamt für Großbetriebe übertragen worden.

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