Die Reform der Bundesfinanzverwaltung habe in vielen Bereichen terminologische Anpassungen erforderlich gemacht. Davon besonders betroffen sei der Bereich der Lohnsteuer mit dem bisher bestimmenden Begriff "Finanzamt der Betriebsstätte". Bisherige Spezialzuständigkeiten des Finanzamts Graz-Stadt seien auf das Finanzamt Österreich und jene des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart auf das Finanzamt für Großbetriebe übertragen worden.