Mit 1. 1. 2021 habe die mit dem FORG neu organisierte Finanzverwaltung ihren Echtbetrieb gestartet. Für Berater und Abgabepflichtige stelle sich die Frage, wo sie Anbringen wirksam und fristwahrend einbringen können. Diese Unsicherheiten vor Augen, habe der Gesetzgeber großzügige Übergangsbestimmungen vorgesehen.