Aufgrund der Digitalisierung und der COVID-19-Pandemie könnte das Homeoffice eine langfristige Lösung sein. Die aktuelle COVID-19-bedingte Notwendigkeit des kurzfristigen Homeoffice möge per se noch keine Betriebsstätte begründen. Ein dauerhaftes Homeoffice könne zu einer Betriebsstätte gem § 29 BAO und Art 5 OECD-MA führen. Ein möglicher Lösungsansatz könne die vom BMF erwogene faktische Verfügungsmacht sein, jedoch liege hierzu noch keine Rechtsprechung vor.