Mit EAS 3415 habe das BMF seine Auslegung von Art 5 OECD MA hinsichtlich der Schaffung einer Betriebsstätte durch Homeoffice-Vereinbarungen angepasst. Unter bestimmten Umständen sei es ausreichend, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass der Arbeitnehmer sein Zuhause regelmäßig für die Arbeit des Arbeitgebers nutzt. Häusler analysiert die Auswirkungen dieser Interpretation auf Homeoffice-Vereinbarungen, die nicht im Hauptinteresse des Unternehmens, sondern hauptsächlich im Interesse des Mitarbeiters liegen.