Mit dem EU-MPfG wurden die Vorgaben der jüngsten Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC 6) in nationales Recht umgesetzt. Die DAC 6 verpflichte die Mitgliedstaaten, Informationen über definierte grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle automatisch auszutauschen. Angelehnt an die Arbeiten der OECD komme es damit zu einer verpflichtenden Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen. Die Autoren geben einen Überblick über jene Tatbestände des EU-MPfG, welche diese 30-Tage-Meldefrist für Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige auslösen.