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Zinsschranke gemäß § 12a KStG (Knesl, RWZ 2021/4, S. 12)

Artikelrundschau Jänner 2021 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/238ÖStZ 2021, 187 Heft 6 v. 22.3.2021

Ab 1. 1. 2021 seien die Zinsschrankenregelungen des neuen, mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz eingeführten § 12a KStG in Kraft getreten, die eine wesentliche Änderung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen brächten. Die generelle Regel der Zinsschranke schränke den Abzug von Zinsen auf 30 % des steuerlichen EBITDA ein. Die Zinsschrankenregelungen enthiel-

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