Die steuerliche Behandlung von Leistungen aus ausländischen Pensionskassen hänge maßgeblich davon ab, ob die Beiträge vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer geleistet würden. Bei ausländischen Pensionskassenleistungen, die auf die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beträge entfallen, sei von entscheidender Bedeutung, ob diese Beitragsleistungen einkommensmindernd berücksichtigt worden seien. Die steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen im österr Ertragsteuerrecht hänge ua auch davon ab, ob eine ausländische gesetzliche Verpflichtung zur Beitragsleistung bestanden habe und dementsprechend das Einkommen des Arbeitnehmers vermindert worden sei.