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Gutachten für eine kürzere Gebäuderestnutzungsdauer (Bourke, BFGjournal 1/2021, S. 11)

Artikelrundschau Jänner 2021 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/232ÖStZ 2021, 187 Heft 6 v. 22.3.2021

Um eine niedrigere Restnutzungsdauer anzusetzen und den damit einhergehenden buchhalterischen Aufwand vorzuziehen, werden der Finanzverwaltung häufig Gutachten vorgelegt. Diese Liegenschaftsbewertungen seien stets auf Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit zu prüfen.

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