Die steuerliche Behandlung von Immobilien, die von einer GmbH oder einer Stiftung für den Gesellschafter bzw den Begünstigten/Stifter errichtet und an diesen vermietet werden, sei ein Dauerbrenner. Der VwGH habe in zwei Erkenntnissen zur Umsatzsteuer seine diesbezügliche Rechtsprechung umfassend dargestellt, präzisiert und einige Klarstellungen getroffen, die auch kontrovers diskutierte Probleme in der Praxis beträfen, wodurch sich ein Handlungsleitfaden für die Praxis ergäbe.