Der befristete Steuersatz von 5 % in den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen könne neben dem steuerlichen Entlastungseffekt bei der Ausstellung von Gutscheinen erhebliche Umstellungserfordernisse mit sich bringen. Die Autoren weisen auf umsatzsteuerliche Stolpersteine iZm der Gutscheinausstellung bei temporär geltenden Steuersätzen hin und zeigen auf, dass betroffene Unternehmer durch einen gezielten Einsatz von Gutscheinen vom befristet geltenden Steuersatz auch über den befristeten Zeitraum hinaus profitieren könnten.