Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen seien spätestens seit Mitte des Jahres 2018 bei Rechtsträgern, Beratern und Sorgfaltsverpflichteten angekommen. Bei näherer Auseinandersetzung mit dem Thema werde deutlich, dass sich die Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer zum Teil durchaus komplex gestalten könne und auch iZm der Meldung an das Register zahlreiche Fragen auftreten. Verschärft werde die Situation dadurch, dass Verfehlungen insb iZm der Meldung sehr streng sanktioniert werden könnten. Im Rahmen des Beitrags werden Risikobereiche und daraus resultierende Bedrohungsszenarien aufgezeigt, wenn die gesetzlichen Vorgaben des WiEReG nicht erfüllt werden. Dargestellt werden auch Sanierungsmöglichkeiten und die wesentlichen verfahrensrechtlichen Grundlagen, sollte es zu einem Finanzstrafverfahren kommen.