Vor fünf Jahren sei das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) in Kraft getreten. Auch wenn seine praktische Bedeutung überschaubar sei, handle es sich nicht um totes Recht, zumal sich die Höchstgerichte regelmäßig mit diesem Gesetz befassen müssten.
Vor fünf Jahren sei das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) in Kraft getreten. Auch wenn seine praktische Bedeutung überschaubar sei, handle es sich nicht um totes Recht, zumal sich die Höchstgerichte regelmäßig mit diesem Gesetz befassen müssten.