Die wohl noch länger andauernde Corona-Pandemie zwinge Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer zur Anpassung an die Notwendigkeit des Homeoffice. Der Gesetzgeber habe im gerade in Kraft getretenen JStG 2020 einen neuen Abzugstatbestand iHv maximal 600 € im Jahr kreiert - begrenzt zunächst auf die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021. Die Steuermindereinnahmen sollten sich auf ca 900 Mrd € belaufen. Auf Details wird im Beitrag eingegangen. Angesprochen werden aber auch arbeitsrechtliche Fragen iZm dem Homeoffice.