Die neu zu verlautbarenden VPR 2020 hätten umfangreiche Änderungen und Ergänzungen mit sich gebracht. Damit dränge sich eine Diskussion darüber auf, ob bzw inwieweit die neuen bzw abgeänderten Konzepte zur Ausleuchtung des Fremdvergleichsgrundsatzes ohne Weiteres im österr Abkommensnetz oder im innerstaatlichen Steuerrecht Berücksichtigung finden könnten.