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Fristauslösende Ereignisse des EU-Meldepflichtgesetzes (Bendlinger/Klokar/Langer, ÖStZ 2021/118, S. 86)

Artikelrundschau Jänner 2021 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/192ÖStZ 2021, 143 Heft 5 v. 5.3.2021

Mit dem EU-MPfG seien die Vorgaben der DAC 6 in nationales Recht umgesetzt worden, womit die Mitgliedstaaten verpflichtet würden, Informationen über grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle automatisch auszutauschen. Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige müssten Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen einer Frist von 30 Tagen an die zuständigen Behörden melden. Die Autoren geben einen Überblick über jene Tatbestände, welche diese 30-Tage-Frist auslösen.

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