Im Rahmen von Anträgen zur Rückerstattung österr Abzugsteuern auf Arbeitskräftegestellungen wende das Finanzamt regelmäßig eine Verprobungsrechnung in Form einer "fiktiven Lohnverrechnung" an. Dies könne dazu führen, dass der Antrag gänzlich abgelehnt wird. Das BFG habe sich der Frage gewidmet, ob das Finanzamt tatsächlich eine derartige "fiktive Lohnbesteuerung" vornehmen darf. Für die Autoren stellt sich die Frage, ob nicht ohnehin die gesamte, von der Gestellungsvergütung abgezogene Abzugsteuer an den ausländischen Gesteller zu erstatten wäre.