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Kommunalsteuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften (Kastelic/Schirmbrand, SWK 34/2020, S. 1594)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/153ÖStZ 2021, 123 Heft 4 v. 19.2.2021

Das KommStG befreie Körperschaften von der Kommunalsteuer, soweit diese mildtätigen oder bestimmten gemeinnützigen Zwecken dienen. In der Praxis sei festzustellen, dass im Zuge von Kommunalsteuerprüfungen die Anwendung der Befreiung zur Gänze versagt werde, wenn die Körperschaft allein aufgrund ihrer Satzung der Förderung von Zwecken diene, die nicht den begünstigten Zwecken entsprechen. Die Rechtsprechung des VwGH gäbe Anlass, sich mit dieser Rechtsauffassung kritisch auseinanderzusetzen.

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