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KESt-Rückerstattung künftig auch für Drittstaatskörperschaften? (Franke/Schilcher, SWK 36/2020, S. 1667)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/154ÖStZ 2021, 123 Heft 4 v. 19.2.2021

Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die in einem EU-/EWR-Staat ansässig sind, hätten die Möglichkeit, sich die KESt auf Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften rückerstatten zu lassen, wenn aufgrund eines DBA die Anrechnung im Ansässigkeitsstaat nicht möglich sei. Vor dem Hintergrund eines aktuellen Beschlusses des VwGH könnte diese Erstattungsmöglichkeit (teilweise) auf in Drittstaaten ansässige Körperschaften erweitert werden müssen.

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