Damit eine Hinzurechnung ausländischer Passiveinkünfte erfolge, müsse "Niedrigbesteuerung" vorliegen. Nach der Verordnung des BMF seien bei der Ermittlung inländische und in Ö besteuerte Einkünfte nicht zu berücksichtigen. Im Beitrag werden verschiedene Aspekte zur Ermittlung der Niedrigbesteuerung und der Maßgeblichkeit inländischer Einkünfte beleuchtet.