Laut Vortrag an den Ministerrat vom 27. 1. 2021 haben sich Sozialpartner, Industriellenvereinigung und Bundesregierung auf folgende Punkte geeinigt. Die Regelungen werden vorerst bis Ende 2023 befristet:
Laut Vortrag an den Ministerrat vom 27. 1. 2021 haben sich Sozialpartner, Industriellenvereinigung und Bundesregierung auf folgende Punkte geeinigt. Die Regelungen werden vorerst bis Ende 2023 befristet: