In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat sich der VwGH mit der Frage beschäftigt, ob durch die Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechts inklusive Vereinbarung einer AfA-Miete bei Schenkung einer Immobilie zusätzlich zur Grunderwerbsteuer auch die Dienstbarkeitsgebühr anfällt.