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Bestandvertragsgebühr für Verträge über die Miete von Wohnräumen bei keiner unmittelbaren Nutzung zu Wohnzwecken? (Themel, RdW 2020/672, S. 957)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/114ÖStZ 2021, 84 Heft 3 v. 2.2.2021

Der VwGH hatte in einem Fall zu entscheiden, ob ein Mietvertrag über eine Seniorenresidenz als Bestandvertrag über ein Gebäude, das überwiegend Wohnzwecken diene, zu subsumieren sei und damit unter die Begünstigung gem § 33 TP 5 Abs 3 dritter Satz GebG idF BGBl I 1999/28 falle. Es stelle sich die Frage, ob die Ausführungen im Erkenntnis auf die derzeit geltende Befreiungsbestimmung für Verträge über die Miete von Wohnräumen gem § 33 T 5 Abs 4 Z 1 GebG idgF übertragbar seien.

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