Strittig war, ob Leistungsempfänger zwingend verpflichtet seien, den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Leistende ein Nichtunternehmer war.
Strittig war, ob Leistungsempfänger zwingend verpflichtet seien, den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Leistende ein Nichtunternehmer war.