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Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsort bei virtueller Teilnahme an Veranstaltungen im B2B-Bereich (Kuderer/Rattinger, SWK 36/2020, S. 1677)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/109ÖStZ 2021, 84 Heft 3 v. 2.2.2021

Das Angebot von virtuellen Veranstaltungen nehme stetig zu und ersetzt eine physische Anwesenheit am Veranstaltungsort. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht sei zu hinterfragen, ob im B2B-Bereich die Ortsbestimmungsregel für Leistungen betreffend Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen auch auf virtuelle Teilnahmen an Veranstaltungen anwendbar sei. Vieles spreche dafür, dass eine physische Anwesenheit des Teilnehmers erforderlich sei.

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