Das Angebot von virtuellen Veranstaltungen nehme stetig zu und ersetzt eine physische Anwesenheit am Veranstaltungsort. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht sei zu hinterfragen, ob im B2B-Bereich die Ortsbestimmungsregel für Leistungen betreffend Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen auch auf virtuelle Teilnahmen an Veranstaltungen anwendbar sei. Vieles spreche dafür, dass eine physische Anwesenheit des Teilnehmers erforderlich sei.